Wenn Sie uns eine Erlaubnis zum Lastschrift-Einzug erteilen möchten, finden Sie nachfolgend die entsprechenden Formulare:


Evang. KiStA
Nürnberg

Evang. KiStA
Augsburg-München

Evang. KiStA
Bayreuth

Alt-Kath.
KiStA

Bitte verwenden Sie das Formular mit dem für Sie zuständigem Kirchensteueramt. Senden Sie uns dieses ausgefüllt und unterschrieben per Post.

Wenn wir Ihren Antrag erhalten und verarbeitet haben, senden wir Ihnen ein Bestätigungsschreiben zu. Dieses enthält die dem Lastschriftverfahren zugeordnete Mandatsreferenznummer. Diese Nummer bleibt unverändert, solange wir den zugehörigen Einzug wahrnehmen. Sie ist auch bei der Buchung auf Ihrem Bank-Kontoauszug angegeben.

Mit diesem Bestätigungsschreiben teilen wir Ihnen mit, wann wir den nächsten Bankeinzug durchführen werden und welcher Betrag eingezogen wird. Sollten bereits mehrere Bankeinzugstermine bekannt sein (z.B. bei regelmäßigen Vorauszahlungen oder Ratenzahlungen), so werden die Termine und Beträge bis zu zwei Jahre im Voraus aufgeführt. Vor diesem Bestätigungsschreiben werden keine Bankeinzüge durchgeführt.

Mit jedem Kontoauszug, den Sie von uns erhalten, wird diese Liste der anstehenden Bankeinzüge aktualisiert.

Welche Vorteile habe ich vom SEPA-Lastschriftverfahren?


Sie sparen sich das Ausfüllen von Überweisungsbelegen sowie den Weg zur Bank oder Post. Sie können fällige Zahlungen nicht übersehen und vermeiden dadurch Mahnungen. Das Lastschriftverfahren ist für Sie kostenlos.

Wir garantieren Ihnen:

Was geht nicht im SEPA-Lastschriftverfahren?


Grundsätzlich können wir nur Lastschriften von deutschen Banken vornehmen. Bei außerdeutschen Banken ermöglicht die Prüfsoftware keine ausreichende Überprüfung der Daten. Um mögliche Fehlbuchungen auszuschließen, begrenzen wir den zulässigen Bankenkreis.

Im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ist die Information des Kontoinhabers vor der Durchführung einer Lastschrift zwingend vorgesehen. Wir gewährleisten diese Information durch Angaben auf den Kontoauszügen, die allerdings an die zur Kirchensteuer veranlagte Person oder deren Zustellvertreter gehen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir Lastschriften nur vornehmen können, wenn der Kontoinhaber und der Bescheidempfänger die gleiche Person sind.
Wenn die Lastschrift z.B. von Ihrem Firmenkonto abgebucht werden sollen, sprechen Sie uns bitte direkt an.